Laut dieser Bestimmung ist z. B. auch für Skilehrer, die unter Umständen bloss vorübergehend oder in Teilzeit bei der Skischule arbeiten, und die während ihrer Tätigkeit für die Skischule einen Unfall erleiden, der gesamte Verdienst versichert. Dies führt dazu, dass Betriebsarten mit vielen Teilzeitbeschäftigten eine - gemessen an den versicherten Leistungen - kleine prämienpflichtige Lohnsumme haben können. Die Folge davon sind, wie die PKU bzw. der SVV zu Recht ausführt, hohe Prämiensätze.