Es kann in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben des SVV vom 25. Mai 1998 an die Rekurskommission verwiesen werden, in dem erklärt wird, dass vertiefte Abklärungen möglich sind und diese für eine nächste Revision zugesagt werden. Diese Forderung ist zu unterstreichen, ist es doch - wie bereits unter E. 9d ausgeführt - möglich, dass eine Prämienstruktur sich in einem späteren Zeitpunkt als mangelhaft erweisen kann und demgemäss zu korrigieren ist. 12. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die statistischen Unterlagen, auf welchen die Schaffung der neuen Tarifstruktur beruht, seien fehlerhaft.