Das heisst, dass für den beobachteten Risikosatz (der Kurzfristleistungen) gewisse Schwankungen möglich sind. Eine periodische Tarifrevision ist daher wünschenswert, so dass die Prämiensätze der einzelnen Gefahrenklassen nach oben oder nach unten revidiert werden können. Es kann in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben des SVV vom 25. Mai 1998 an die Rekurskommission verwiesen werden, in dem erklärt wird, dass vertiefte Abklärungen möglich sind und diese für eine nächste Revision zugesagt werden.