Aus Gründen der Ähnlichkeit (Sportschule) wurde die Risikonummer jedoch in dieser Klasse belassen. Den Skischulen entsteht dabei, da deren Risikosatz höher liegt, kein Nachteil. Es kann also festgestellt werden, dass die Zusammenfassung in der Klasse 82 ebenfalls zulässig und sachlich begründ- und nachvollziehbar ist. Da den Versicherern bei der Tarifgestaltung ein weiter Ermessensspielraum zuzugestehen ist und zu berücksichtigen ist, dass bei jeder Klassenzusammenfassung Ungereimtheiten nicht zu vermeiden sind, ist seitens der Rekurskommission nichts gegen die Bildung der Klasse 82 einzuwenden.