Die Zuordnung ist somit gerechtfertigt. Bei der Gruppe der Zucker- und Zuckerwarenhersteller jedoch liegt der Risikosatz für Kurzfristleistungen der Risikonummer bei 2,037‰ und das Konfidenzintervall hat die Grenzen 0,040 bzw. 3,680‰. Der Risikosatz für Kurzfristleistungen der Klasse liegt somit zwar ausserhalb dieser Grenzen, doch erscheint es aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit dieser Betriebsarten zur Klasse 18 gerechtfertigt, die Zucker- und Zuckerwarenhersteller nicht einer anderen Klasse zuzuordnen. c. In der Klasse 82 sind die Risikonummern 8934 (Skischulen usw.) und 8937 (Hängegleiterschulen) zusammengefasst.