Traf dies nicht zu, so wurde geprüft, ob gemäss Kriterien der Affinität eine andere Zuteilung möglich war - erst, wenn dies nicht der Fall war, wurde die Einteilung belassen. Die übrigen Risikonummern wurden im Prinzip ebenfalls nach Kriterien der Affinität und Gleichartigkeit zu Gruppen «verschmolzen». Es stellt sich dabei unweigerlich die Frage, ob eine derartige Gruppe genügend homogen ist, so dass sich eine gemeinsame Prämie rechtfertigt. Eine Antwort wird aufgrund des folgenden Tests gefunden: Für jede Risikonummer wird das 95%-ige Konfidenzintervall für den Risikosatz der Kurzfristleistungen errechnet.