Ebenso zulässig erscheint es, wenn in einem zweiten Schritt nach Kriterien der Gleichartigkeit der Betriebe gesucht wird und gewisse Risikonummern den «grossen» Gruppen mit aussagekräftigen Risikosätzen zugeordnet werden. Zur Kontrolle dieser Zuordnungen prüfte die PKU, ob der Risikosatz der Klasse innerhalb des Konfidenzintervalls des Risikosatzes der zugeordneten Gruppe lag (vgl. dazu unten gleich anschliessend). Traf dies zu, wurde die Klasse als genügend homogen erachtet. Traf dies nicht zu, so wurde geprüft, ob gemäss Kriterien der Affinität eine andere Zuteilung möglich war - erst, wenn dies nicht der Fall war, wurde die Einteilung belassen.