40.48 S. 100 ff.). Betreffend den Bereich Sport wurde bereits per 1. Januar 1989 eine Verfeinerung getroffen, indem die AHV-unterstellten Sportler aus der Risikonummer 8934 ausgegliedert wurden. Es sei dabei darauf hingewiesen, dass für diese Risikonummer ein bedeutend höherer Risikosatz festgestellt werden konnte. Andererseits ist keineswegs sicher, dass die Skischulen angesichts ihres Lohnsummenanteils in der Risikonummer durch die Zuteilung zu einer separaten Risikonummer tatsächlich begünstigt würden, d.h. es steht nicht fest, dass ihr Risikosatz für die Kurzfristleistungen niedriger wäre.