sie in ihren Anhörungsunterlagen darauf verweist, dass die Einteilung in die 315 Risikonummern nicht verfeinert werden soll, weil bis anhin der Wunsch danach nicht aufgetaucht sei. Selbstverständlich kommt den Risikonummern im neuen System eine viel grössere Bedeutung zu, da das ganze Tarifsystem viel feiner gestaltet ist. Es ist im Übrigen auch darauf zu verweisen, dass eine Zusammenfassung nach immer feineren und mithin risikogerechteren Kriterien vorstellbar wäre. Ebensowenig, wie mit diesem Argument die Willkür des bisherigen Tarifs behauptet werden kann, kann damit die Unzulässigkeit des neuen Tarifs bewiesen werden (vgl. oben E. 4b mit Hinweis auf VPB 40.48 S. 100 ff.).