Es kann festgestellt werden, dass die PKU die Tarifklassen ausgehend von den bisherigen Risikonummern bildete. Abzuklären ist somit einerseits, ob die Zusammenfassung der Skischulen mit den Bergführern, den haupt- oder nebenberuflichen Trainern und den Sportclubs ohne AHV-unterstellte Wettkampfsportler gerechtfertigt ist, was von Seiten der Beschwerdeführerin bestritten wird (E. 9). Andererseits bleibt zu überprüfen, ob eine Zusammenfassung dieser Risikonummer mit den Hängegleiterschulen vor Gesetz und Verfassung standhält (E. 10). 9.a. Die PKU bzw. der SVV führt aus, dass die Zusammenfassung der Betriebe in der Risikonummer 8934 anfänglich wie folgt war: