Die Gefahrenklassen wurden aufgrund der Gleichartigkeit oder Ähnlichkeit der Risikonummern gebildet. Gleichzeitig wurde nach Möglichkeit den beiden folgenden statistischen Forderungen Rechnung getragen: - Der Variationskoeffizient (des Risikosatzes bei Kurzfristleistungen) einer zu bildenden Klasse sollte kleiner als 10% sein. Dadurch ist ein relativ stabiler Verlauf des beobachteten Risikosatzes der Kurzfristleistungen gewährleistet. - Eine Risikoklasse sollte im folgenden Sinne genügend homogen sein: Für jede Risikonummer der zu bildenden Gefahrenklasse wird ein Konfidenzintervall für den Risikosatz (für Kurzfristleistungen) konstruiert.