Anhand der Risikostatistiken liess sich ermitteln, wie sehr die Risikoprämie für die Kurzfristleistungen streute. Es wurden die Mittelwerte jener Betriebsarten als zuverlässig erachtet, deren Risikoprämie um weniger als 10% streute (die PKU bzw. der SVV erklärt, dass die Grösse der Betriebsart während der 5-jährigen Beobachtungsperiode mindestens 2 Mia. Franken Lohnsumme oder 2000 Schadenfälle betragen sollte). Die so ermittelten Betriebsarten konnten für sich alleine zu einer Gefahrenklasse zusammengefasst werden.