nur bedingt ermöglichen. Einerseits seien Umstufungen nur im Rahmen der Klasse mit einem je nach Betriebsart zu wenig grossen Prämiensatzspielraum möglich gewesen, andererseits hätten Betriebsarten, deren statistische Resultate unterhalb der Signifikanzgrenze lagen, gar nie neu eingestuft werden können. Daher beschlossen die in der PKU zusammengeschlossenen privaten UVG-Versicherer, auf den 1. Januar 1997 in der Berufsunfallversicherung eine neue Tarifstruktur einzuführen. Der geschaffene Tarif umfasste neu 56 Klassen mit je 99 Gefahrenstufen. Nicht geändert wurde die Einteilung der Betriebe in 315 Betriebsarten mit