Da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen UVG keine Angaben über Unfallhäufigkeit und durchschnittliche Unfallkosten gab, fiel die Gestaltung des damaligen Tarifs nur grob aus. Die zu versichernden Betriebe wurden zu 315 Betriebsarten zusammengefasst. Die Betriebsarten, bezeichnet durch eine Risikonummer, wurden anschliessend den 8 Gefahrenklassen mit je 99 Gefahrenstufen zugeteilt. Die Beschwerdeführerin wurde bei Vertragsabschluss der Risikonummer 8934 zugeordnet, die wiederum in der Stufe 6 der Klasse 7 des Prämientarifs eingereiht wurde.