6. Bei der Einführung der für sämtliche Betriebe obligatorischen Unfallversicherung und der Zulassung der Privatversicherer zur Unfallversicherung mit dem Inkrafttreten des neuen UVG auf den 1. Januar 1984 wurde von der Schweizerischen Vereinigung privater Kranken- und Unfallversicherer (PKU, heute Schweizerischer Versicherungsverband [SVV]) ein Berufsunfalltarif erarbeitet, welcher gemäss Art. 92 UVG die Betriebe nach ihrer Art und ihren Verhältnissen in Klassen und Stufen einteilt. Da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen UVG keine Angaben über Unfallhäufigkeit und durchschnittliche Unfallkosten gab, fiel die Gestaltung des damaligen Tarifs nur grob aus.