Dabei muss unter Umständen - da die Statistik alleine nicht aussagekräftig ist - auf andere Kriterien, wie z.B. die Ähnlichkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit, abgestellt werden (vgl. dazu z.B. den Prämientarif der SUVA, welcher per 1. Januar 1972 die verschiedenen Betriebsarten aus dem Gebiet des engeren Baugewerbes zu einer einzigen Klasse im Prämientarif zusammenfasste, und den dazu ergangenen Entscheid des Bundesrates vom 9. Januar 1976 in VPB 40.48 S. 100 ff.). Dass die Klassenbildung über die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit einerseits und über die Risikoverhältnisse (bzw. deren Zusammenspiel) andererseits erfolgt,