Einzelne Betriebe können z.B. auf dem Weg der Sanierung im Vergleich zu gleichartigen Betrieben höher eingestuft werden. Es ist somit unbestreitbar, dass das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, höhere Risiken auch mit höheren Prämien zu belegen, sei dies nun auf der Ebene des einzelnen Betriebs innerhalb einer Klasse oder auf der Ebene der Risikogemeinschaften (vgl. die von der Rekurskommission anerkannte Zulässigkeit des Bonus-Malus-Systems