1. - 3. (Eintretensvoraussetzungen, Überprüfungsbefugnis, Darstellung der bei der Prämiengestaltung zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und massgebenden Grundsätze, vgl. VPB 62.67 E. 1-3). 4.a. Diese Grundsätze (Anm.: Grundsätze, welche bei der Prämientarifgestaltung zu beachten sind, wie die Risikogerechtigkeit, das Prinzip der Solidarität und der Grundsatz der Gleichbehandlung; vgl. dazu VPB 62.67 E. 3 S. 625 ff.) können sich widersprechen. So sind z. B. das Prinzip der Solidarität und jenes der Risikogerechtigkeit einander grundsätzlich entgegengesetzt.