{"Signatur": "CH_VB_025", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1999-03-15", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_025_JAAC-63-102--_1999-03-15.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150004112.pdf?ID=150004112", "Checksum": "11259a859182a3abba5067de635d5cde"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 63.102 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission fédérale de recours en matière d'encouragement de la recherche, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:26:12", "Checksum": "829fda7966c5873872e052094a0939a9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 15.03.1999 JAAC 63.102 \r\n\n 12\nRisiko (tieferer Mittelwert des Risikosatzes für Kurzfristleistungen) darstellen.\nAndererseits kann darauf verwiesen werden, dass zumindest der für\ndie Klasse 82 festgelegte Prämiensatz mit Bestimmtheit nicht durch die\nRisikonummer 8937 höher ausgefallen ist, bildet doch der Risikosatz der\nKlasse für Kurzfristleistungen Ausgangspunkt des Endprämiensatzes (vgl.\nanschliessend E. 11). Es sei zudem auch auf das verschwindend kleine\nPrämienvolumen der Hängegleiterschulen im Verhältnis zur Risikonummer\n8934 hingewiesen.\nIm Übrigen ist aus den statistischen Unterlagen ersichtlich, dass die\nRisikonummer 8934 einen bedeutend höheren Risikosatz als sämtliche\nanderen Klassen (ausser der Klasse 81 mit den Wettkampfsportlern) aufweist.\nEs ist festzustellen, dass keine geeigneten «Partner» gefunden werden konnten,\nmit welchen die Risikonummer 8934 hätte zusammengefasst werden können,\nohne diese Partner erheblich zu benachteiligen. Die Bildung einer Klasse, die\nim Wesentlichen aus dieser Risikonummer besteht, erscheint somit angezeigt,\nselbst wenn der Variationskoeffizient der Risikonummer 8934 (und damit auch\nder Klasse 82) über 20% liegt.\n11. Der Prämiensatz einer Klasse errechnet sich anhand des Risikosatzes\nfür Kurzfristleistungen direkt aus den Schäden dieser Klasse. Da jedoch\nauch die Langfristleistungen hinzugerechnet werden müssen, ist dieser\nSatz entsprechend zu erhöhen. Hinzu kommt also ein Anteil für die\nLangfristleistungen, der sich für eine bestimmte Klasse als gewichtetes\nMittel aus den Beobachtungen dieser Klasse und den Beobachtungen aller\nKlassen berechnet. Die Gewichte werden mittels der Credibility-Theorie\nbestimmt. Diese Methode ist in der Statistik allgemein anerkannt und geht\nzurück auf die grundlegende Arbeit von Hans Bühlmann/Erwin Straub,\n«Glaubwürdigkeit für Schadensätze» (erschienen in den Mitteilungen der\nVereinigung der Schweizerischen Versicherungsmathematiker [heute\nSchweizer Aktuar-Vereinigung], 1970/1, S. 111-133).\nDieses Vorgehen ergibt einen ersten provisorischen Prämiensatz.\nIm Weiteren haben die UVG-Betriebsrechnungen der vergangenen Jahre\ngezeigt, dass die anhand des alten Tarifs erreichte Gesamtprämiensumme im\nVerhältnis zu den Gesamtkosten zu einem ausgeglichenen Ergebnis führte.\nDieser Tatsache wird beim neuen Tarif insofern Rechnung getragen, als das\nGesamtprämienniveau dem bisherigen Prämienniveau weiter entsprechen\nsoll. Die provisorischen Prämiensätze wurden deshalb um einen für alle\nGefahrenklassen gleichen Faktor nach unten korrigiert, so dass der neue Tarif\nam Gesamtprämienniveau nichts ändert.\nDer für die Klasse 82 bestimmte Prämiensatz liegt in der Stufe 10, welche\nder Basiseinreihung entspricht, bei 69,47‰. Anhand der Risikostatistiken\nergibt sich wiederum, dass der Risikosatz für den gesamten Aufwand der\nRisikonummer 8934 (Skischulen usw.) 71,52‰ beträgt (Kurzfristleistungen\n54,12‰, Langfristleistungen 17,4‰), jener der Hängegleiterschulen 11,3‰\n(Kurzfristleistungen 11,3‰, Langfristleistungen 0,00‰). Der Risikosatz der\nKlasse 82 insgesamt lag für die Periode 1989 bis 1993 bei 71,13‰. Auch\nanhand dieses Vergleichs ergibt sich, dass der bestimmte Prämiensatz von\n69,47‰ nicht willkürlich ist.\n\n"}