{"Signatur": "CH_VB_025", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1999-03-15", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_025_JAAC-63-102--_1999-03-15.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150004112.pdf?ID=150004112", "Checksum": "11259a859182a3abba5067de635d5cde"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 63.102 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission fédérale de recours en matière d'encouragement de la recherche, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:26:12", "Checksum": "829fda7966c5873872e052094a0939a9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 15.03.1999 JAAC 63.102 \r\n\n 7\nohne die der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) unterstellten\nWettkampfsportler zugeteilt. Die Risikonummer 8934 ihrerseits bildet\nzusammen mit der Risikonummer 8937, die die Hängegleiterschulen umfasst,\ndie Tarifklasse 82. In der Klasse 82 beträgt der Prämiensatz der Stufe 10, zu\nwelcher die Betriebe grundsätzlich eingereiht werden, 69,47‰.\n8. Zu untersuchen ist somit - innerhalb der der Rekurskommission\nzustehenden beschränkten Überprüfungsbefugnis - ob die Einteilung der\nSkischulen in die Klasse 82 sachlich gerechtfertigt und risikogerecht ist.\nEs kann festgestellt werden, dass die PKU die Tarifklassen ausgehend\nvon den bisherigen Risikonummern bildete. Abzuklären ist somit\neinerseits, ob die Zusammenfassung der Skischulen mit den Bergführern,\nden haupt- oder nebenberuflichen Trainern und den Sportclubs ohne\nAHV-unterstellte Wettkampfsportler gerechtfertigt ist, was von Seiten der\nBeschwerdeführerin bestritten wird (E. 9). Andererseits bleibt zu überprüfen,\nob eine Zusammenfassung dieser Risikonummer mit den Hängegleiterschulen\nvor Gesetz und Verfassung standhält (E. 10).\n9.a. Die PKU bzw. der SVV führt aus, dass die Zusammenfassung der\nBetriebe in der Risikonummer 8934 anfänglich wie folgt war: Berufssport,\nEishockeyverein, Fussballverein, Skischule, haupt- oder nebenberufliche\nSporttrainer, Bergführer. Diese Risikonummer wurde im Rahmen einer für\ndas Jahr 1989 durchgeführten Umstufung überprüft. In Zusammenarbeit\nmit den Dachorganisationen wurde beschlossen, den Berufssport aus der\nRisikonummer 8934 auszugliedern und unter der Risikonummer 8938 zu\nführen.\nIm Rahmen der per 1. Januar 1997 eingeführten Tarifrevision hätte sich weiter\nergeben, dass die Risikonummer 8934 deutlich zu tiefe Prämien bezahlt\nhatte. Der SVV führt aus, dass alle dieser Risikonummer angehörenden\nBetriebe zusammen diese hohen Kosten verursacht hätten. Es seien keine\nHinweise darauf vorgelegen, dass einzelne Betriebsarten für die hohen Kosten\nverantwortlich gewesen seien. Es hätte sich auch in kurzer Zeit keine separate\nStatistik für die einzelnen Betriebsarten der Risikonummer 8934 erstellen\nlassen.\nb. Es kann also vorliegend keine Statistik beigezogen werden, welche die\nErgebnisse der einzelnen Betriebsarten innerhalb der Risikonummer 8934\nseparat aufführt. Dennoch ist zu untersuchen, ob sich die Zusammensetzung\nder Risikonummer 8934 rechtfertigt.\nIm Hinblick auf die Skischulen und deren Zugehörigkeit zur Risikonummer\n8934 kann darauf hingewiesen werden, dass sämtliche darin enthaltenen\nBetriebsarten dem Bereich Sport angehören. Der SVV konnte feststellen, dass\ndie Betriebsart Skischulen mit 60% der Lohnsumme den grössten Anteil an\ndieser Risikonummer ausmacht; der gesamte Bereich Ski macht sogar 80% der\nLohnsumme aus.\nWenn es auch bedauerlich ist, dass keine separate Statistik vorhanden ist,\nwelche die Skischulen erfasst, so kann dem SVV beigepflichtet werden, wenn\ner aus diesem Lohnsummenverhältnis schliesst, dass die Skischulen auch für\ndie Kosten dieser Risikonummer verantwortlich gemacht werden können.\nEs kann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass\ndie Skischulen das Schadenbild und somit auch den Risikosatz in dieser\n\n"}