{"Signatur": "CH_VB_025", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1999-03-15", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_025_JAAC-63-102--_1999-03-15.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150004112.pdf?ID=150004112", "Checksum": "11259a859182a3abba5067de635d5cde"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 63.102 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca 15.03.1999 JAAC 63.102 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission fédérale de recours en matière d'encouragement de la recherche, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:26:12", "Checksum": "829fda7966c5873872e052094a0939a9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 15.03.1999 JAAC 63.102 \r\n\n 6\nden entsprechenden Risikonummern. Grundlage für die Klassenbildung\nwaren grundsätzlich die statistischen Erfahrungen der Betriebe zwischen\n1989 und 1993 (basierend auf der Gesamtstatistik der PKU). Zusätzlich\nwurden bei der Bildung der Gefahrengemeinschaften die Ähnlichkeit oder\nGleichartigkeit der Betriebe und der beruflichen Tätigkeit berücksichtigt.\nWie die PKU bzw. der SVV ausführt, erfolgte die Klassenbildung ausgehend\nvon den statistischen Unterlagen, der sogenannten Risikostatistik. Aus dieser\nUnterlage geht insbesondere auch der Risikosatz hervor, der angibt, welcher\nPrämiensatz im Laufe der massgebenden Periode hätte erhoben werden\nmüssen, um eine ausgeglichene Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu\nergeben. Die errechneten Risikosätze können aber pro Betriebsart von Jahr\nzu Jahr schwanken und sind nicht unbesehen für die Zusammenfassung\nder Betriebe zu Klassen zu übernehmen. Die PKU verglich die Risikosätze\nder Kurzfristleistungen der einzelnen Betriebsarten, da diese Leistungen\nweniger starken Schwankungen unterliegen. Dieses Vorgehen wurde gewählt,\nweil im Mittel pro Risikonummer nur sechs Unfälle mit Langfristleistungen\nwährend der letzten fünf Jahre auftreten und diese somit statistisch keine\naussagekräftigen Schlüsse zulassen.\nAnhand der Risikostatistiken liess sich ermitteln, wie sehr die Risikoprämie für\ndie Kurzfristleistungen streute. Es wurden die Mittelwerte jener Betriebsarten\nals zuverlässig erachtet, deren Risikoprämie um weniger als 10% streute\n(die PKU bzw. der SVV erklärt, dass die Grösse der Betriebsart während der\n5-jährigen Beobachtungsperiode mindestens 2 Mia. Franken Lohnsumme\noder 2000 Schadenfälle betragen sollte). Die so ermittelten Betriebsarten\nkonnten für sich alleine zu einer Gefahrenklasse zusammengefasst werden.\nDies war für 30 der insgesamt 315 Risikonummern bzw. Betriebsarten der\nFall, wobei zu präzisieren ist, dass teilweise mehrere dieser Risikonummern\nin einer einzigen Klasse zusammengezogen wurden (Klasse 19 und 51). Dieses\nVorgehen ergab schliesslich 27 Gefahrenklassen.\nDie übrigen 285 Betriebsarten mussten ebenfalls zu Klassen zusammengefasst\nwerden. Versicherungspraktiker und Statistiker arbeiteten dabei zusammen.\nDie Gefahrenklassen wurden aufgrund der Gleichartigkeit oder Ähnlichkeit\nder Risikonummern gebildet. Gleichzeitig wurde nach Möglichkeit den beiden\nfolgenden statistischen Forderungen Rechnung getragen:\n- Der Variationskoeffizient (des Risikosatzes bei Kurzfristleistungen) einer zu\nbildenden Klasse sollte kleiner als 10% sein. Dadurch ist ein relativ stabiler\nVerlauf des beobachteten Risikosatzes der Kurzfristleistungen gewährleistet.\n- Eine Risikoklasse sollte im folgenden Sinne genügend homogen sein: Für jede\nRisikonummer der zu bildenden Gefahrenklasse wird ein Konfidenzintervall\nfür den Risikosatz (für Kurzfristleistungen) konstruiert. Dann soll der\nRisikosatz der Gefahrenklasse innerhalb jedes dieser Konfidenzintervalle\nliegen.\nBei diesem Vorgehen wurden gewisse Betriebsarten nachträglich einer\nder bereits geschaffenen 27 Gefahrenklassen zugewiesen. Die übrigen\nBetriebsarten wurden zu 29 weiteren Klassen zusammengefasst.\n7. Die Skischulen, also auch die Beschwerdeführerin, sind nach wie vor\nder Risikonummer 8934 zugeordnet. Derselben Risikonummer sind die\nBergführer, die haupt- oder nebenamtlichen Sporttrainer, sowie die Sportclubs\n\n"}