Die Beschwerdeführerin ist auch darauf hinzuweisen, dass die individuelle Prämien-/Kostensituation bei einem kleinen Betrieb aufgrund der Solidarität keinen allzu starken Einfluss auf die künftige Prämie haben kann. Dass dies so sein muss, würde der Beschwerdeführerin sicher rasch klar werden, wenn sie einen grossen, teuren Rentenfall zu verzeichnen hätte, welcher das Prämien-/Kostenverhältnis verschlechtern würde. Aus diesen Gründen erweisen sich die vorgebrachten Rügen als nicht stichhaltig und die Beschwerde ist abzuweisen.