13 Risikogemeinschaft abgestellt wird, kommen die über die Sockelbeträge geäufneten Prämienüberschüsse wiederum den in der Risikogemeinschaft versicherten Risikoeinheiten zugute, indem sie allenfalls einen allgemein tieferen Referenzprämiensatz bewirken können. Mit den Sockelbeträgen werden somit nicht ausserordentliche Reserven geschaffen, die das Gesetz in dieser Form nicht vorsieht, sondern eine Art Solidaritätsbeitrag geschaffen. Weil sich aber ein Prämienfehlbetrag individuell für den einzelnen Betrieb auswirkt, soll auch ein Prämienüberschuss ab einer bestimmten Grenze dem einzelnen Betrieb zugute kommen.