Grundsätzlich ist es rechtmässig, dass dem Betrieb ein Prämienüberschuss nur ab einer gewissen Grenze zu einer Prämienreduktion verhelfen soll. Es wird so Vorsorge getroffen für den Fall, dass in Zukunft ein grosses Schadenereignis eine negative Prämiensituation verursachen wird. Es ist auch vertretbar, dass ein derartiger Betrag auf der Negativseite nicht geschaffen werden soll, so dass ein Prä-miendefizit sofort abgebaut werden kann. Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen der Sockelbeträge geäufneten Summen bei der Beurteilung der finanziellen Lage der Risikogemeinschaft mitberücksichtigt werden.