Sie übersieht dabei, dass für die Berechnung des Prämienüberschusses die Rückstellungen gemäss Tarif nicht berücksichtigt werden. Es ist nichts dagegen einzuwenden, die Rückstellungen bei der Berechnung des Prämienüberschusses, der allenfalls zu einer Prämiensenkung führen kann, nicht mitzuberücksichtigen. d. Fraglich ist jedoch, ob - wie im konkreten Fall streitig - bei einem Prä-mienüberschuss eine Polsterung über einen Sockelbetrag eingeführt werden kann. Grundsätzlich ist es rechtmässig, dass dem Betrieb ein Prämienüberschuss nur ab einer gewissen Grenze zu einer Prämienreduktion verhelfen soll.