Die SUVA ihrerseits wird durch die Forderung nach einer ausgeglichenen Rechnung dazu gezwungen, die Differenzen aus den jährlichen Schätzungen für jede Risikogemeinschaft abzubauen (oder zu «amortisieren»). Waren die Kosten in der Vergangenheit grösser als die Prämieneingänge, so wird dies für die Zukunft eine Prämienerhöhung zur Folge haben, unabhängig davon, nach welchen Verfahren dieser Ausgleich bewerkstelligt wird. Es ist also einerseits festzuhalten, dass aufgrund des Gebots der ausgeglichenen Rechnung der Risikogemeinschaft sowohl Prämienfehlbeträge wie auch Prämienüberschüsse im Rahmen der Bestimmung der künftigen Prämie ausgeglichen werden können bzw. müssen.