Wie oben in E. 5 bereits ausgeführt, ist im Bonus-Malus-System primär auf den dem Betriebsrisiko entsprechenden relativen Prämienbedarf im Vergleich zum Referenzwert abzustellen. Da jedoch noch andere Faktoren berücksichtigt werden, so namentlich die finanzielle Lage der Klasse oder Untergruppe, d. h. die Deckung von Kosten für Risiken, die keinem bestimmten Betrieb zugeordnet werden können, erfolgen zusätzliche Berechnungen. Neben dem bereits erwähnten hier nicht bestrittenen kollektiven Risikoausgleich wird ein individueller Risikoausgleich vorgenommen. a. Gemäss dem Gegenseitigkeitsprinzip muss die Rechnung der SUVA ausgeglichen sein (Art. 61 Abs. 2 UVG). Jeder Versicherungszweig hat