Im vorliegenden Fall wird der hohe Taggeldrisikosatz durch die guten Ergebnisse im Bereich Unfallhäufigkeit erheblich gemildert. Weiterhin erfolgte per 1996 für sämtliche Betriebe dieser Klasse grundsätzlich eine Prämienerhöhung, indem die Basiseinreihung von 13 auf 16,3‰ angehoben wurde. Die Beschwerdeführerin wurde eine Stufe über diesem Basisprämiensatz eingereiht, so dass nicht von einem stossenden Härtefall gesprochen werden kann, zumal aus Gründen der rechtsgleichen Anwendung der Systemregeln eine Korrektur durch die Rekurskommission nur ausnahmsweise zu erfolgen hat.