Die durch die Beschwerdeführerin kritisierten Faktoren stellen Indizien dar, welche das im Betrieb bestehende Risiko im Sinne einer risikogerechten Prämie abschätzen lassen. Gerade um die Auswirkungen dieser Grössen, die in der Tat auch zufälligen Schwankungen unterliegen können, zu verringern und mithin unter dem Gesichtspunkt der Solidarität unzulässige Ungerechtigkeiten zu vermeiden, wurden andere Bemessungsfaktoren und verschiedene Begrenzungen der Wirkung dieser Kriterien ins System eingeführt, so dass grundsätzlich - abgesehen von stossenden Auswirkungen im Einzelfall - nicht von dessen Unzulässigkeit ausgegangen werden kann.