11 ihn eine echte Motivation bilden können. Es muss dabei allerdings in Kauf genommen werden, dass diese Werte stärker schwanken können als wenn ein längerer (z. B. fünfjähriger) Beobachtungszeitraum gewählt würde. Eine längere Bemessungsperiode wird hingegen den Gesamtkosten zugrunde gelegt, womit ein je nach Grösse des Betriebs mehr oder weniger wirksamer Ausgleich geschaffen wird. Endlich beschränkt sich die SUVA darauf, die Einreihung im Prämientarif um höchstens zwei Stufen pro Jahr zu verändern, so dass allzu grosse Prämiensprünge verhindert werden.