Weitere Kriterien, wie beispielsweise der Gesamtkostenrisikosatz des Betriebs oder der Referenzwert gleichartiger Betriebe der betreffenden Risikogemeinschaft, relativieren den Einfluss der Fallhäufigkeit und des Taggeldrisikosatzes. Auch wird die Wirkung der beiden letztgenannten durch die Extremwertbereinigung eingeschränkt, indem Werte über 200% und unter 40% nicht mitgezählt werden - eine Massnahme, die extreme Situationen bei einzelnen Betrieben verhindert und der Solidarität dient.