Im Bonus-Malus-System ist zu beachten, dass weder das Kriterium Fallhäufigkeit noch der Taggeldrisikosatz alleine für die Prämienbemessung ausschlaggebend sind, sondern beide Kriterien mit gleich grossem Gewicht berücksichtigt werden. Variiert also einer dieser Werte mehr oder weniger zufällig, so kann unter Umständen seine Wirkung durch den zweiten Faktor in Grenzen gehalten werden. Weitere Kriterien, wie beispielsweise der Gesamtkostenrisikosatz des Betriebs oder der Referenzwert gleichartiger Betriebe der betreffenden Risikogemeinschaft, relativieren den Einfluss der Fallhäufigkeit und des Taggeldrisikosatzes.