dem Unfall noch beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist und dass überhaupt eine Wiederaufnahme der Arbeit möglich ist, kann einem verunfallten Arbeitnehmer im Rahmen des medizinisch Angezeigten, wie oben ausgeführt, leichtere Arbeit zugewiesen und dieser somit früher wenigstens teilzeitlich wieder beschäftigt werden. Will man die Förderung zur Schaffung von Anreizen für den Arbeitgeber zur Erhöhung der Arbeitssicherheit (und damit zur Reduktion der Anzahl Unfälle) und zur Vermeidung unnötiger Unfallkosten (durch möglichst frühzeitige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess) erfüllen, dann sind die Taggeldkosten das Kriterium,