Es ist daher naheliegend, die Anzahl Unfälle als Hilfsmittel zur Prämienfestsetzung zu verwenden, ist es doch ein Leichtes, die Anzahl der gemeldeten Unfälle festzuhalten. Die Aussagekraft dieser Grösse wird dadurch verstärkt, dass nicht die absolute Zahl der Berufsunfälle als Kriterium verwendet wird, sondern der durch Division mit der Lohnsumme des Einzelbetriebs gewonnene Quotient, nämlich die Fallhäufigkeit. In diesem Wert wird der Grösse des Betriebs Rechnung getragen, so dass richtigerweise einer bestimmten Anzahl von Unfällen in einem grösseren Betrieb weniger Bedeutung zukommt als in einem kleinen Betrieb.