Viel besser geeignet ist die Zahl der Unfälle schlechthin. Denn im ganzen Versichertenbestand und auch in der einzelnen Risikogemeinschaft treten Unfälle mit einer gewissen Regelmässigkeit auf und sind demnach gemäss dem Gesetz der grossen Zahl recht aussagekräftig. Fest steht, dass jeder registrierte Unfall Kosten verursacht und eine über dem allgemeinen Durchschnitt - insbesondere über dem Durchschnitt der entsprechenden Risikogemeinschaft (mit mehreren vergleichbaren Betrieben) - liegende Unfallzahl zumindest ein Indiz für ein erhöhtes Kostenrisiko im betreffenden Betrieb darstellt.