Es sind verschiedene Kriterien zur Beurteilung der Risikoverhältnisse in einem Betrieb denkbar, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass diese Kriterien auch bei kleinen Betrieben noch eine gewisse Aussagekraft aufweisen müssen. Die Anzahl Renten z. B. ist eine Grösse, die insbesondere bei einem kleinen Betrieb unzuverlässig wäre, weil ein Unfall mit Rentenfolge verhältnismässig selten vorkommt (vgl. daher sinngemäss auch die Beschränkung der Wirkung des Faktors Gesamtkosten je nach Betriebsgrösse, oben E. 5b/II). Viel besser geeignet ist die Zahl der Unfälle schlechthin.