Die Wirkung des individuellen Risikoausgleichs ist jedoch begrenzt, da sie bei jeder Risikogemeinschaft bloss einen bestimmten Prozentsatz der Risikoprämie ausmacht. c. Das Bonus-Malus-System kann im übrigen nur eine im Vergleich zur Vorjahresprämie beschränkte Änderung der neuen Prämie bewirken: die jährliche Veränderung der Prämie wurde durch die SUVA auf eine begrenzte Zahl von Stufen im Tarif limitiert. Damit sollen im Interesse der versicherten Betriebe allzu grosse Prämienschwankungen vermieden werden.