8 Prämiensituation soll nämlich erst ab einem Betrag von Fr. 100 000.- eine Prämienreduktion bewirken. Rechnerisch wird so vorgegangen, dass sich der unter Ziff. 1.10 einzusetzende Betrag aus den Nettoprämien abzüglich sowohl der Amortisationsprämie kollektiv (Ziff. 1.9) wie auch der Gesamtkosten (Ziff. 1.11) und der Rückstellungen (Ziff. 1.12) ergibt. Ist das Resultat dieser Rechnung ein Minus, so wird es nicht eingesetzt, ein positives Ergebnis figuriert nur im Bereich zwischen 0 und maximal Fr. 100 000.-, auch wenn das effektive Resultat über Fr. 100 000.- liegt.