3.4 wird der individuelle Risikoausgleich vorgenommen. Dieser Posten berücksichtigt den Unterschied zwischen den seit der Gründung des Unternehmens oder der Einführung der Unfallversicherung (bzw. bei der Klasse 41A seit der Abschaffung der Einheitsprämie) bezahlten Prämien (Ziff. 1.8) und den durch das Unternehmen verursachten Gesamtkosten (Ziff. 1.11). Auf Seiten der Gesamtkosten sind aber die gesetzlichen Reserven (Ziff. 1.12) und der Anteil kollektive Amortisation (Ziff. 1.9) wieder hinzuzurechnen, da diese nicht bei der individuellen Situation berücksichtigt werden sollen. Zu den Gesamtkosten ist ebenfalls der unter Ziff. 1.10 errechnete Betrag hinzuzuzählen. Eine günstige