und Fallhäufigkeit/Taggeldrisikosatz zu 331 ¤3% gewichtet). Der Referenzwert der Risikoprämie (Ziff. 3.1) ist nun die massgebende Grösse zur Bestimmung der Risikoprämie des konkreten Betriebs. Mit dem Referenzwert wird das Bonus-Malus-System so gesteuert, dass die Summe aller Prämien zum für die Deckung der Kosten der Risikogemeinschaft erforderlichen Prämienvolumen führt. Die Risikoprämie des einzelnen Betriebs (Ziff. 3.2) ergibt sich aus dem unter Ziff. 2.7 bestimmten relativen Prämienbedarf in Beziehung zum Referenzwert. III. Im weiteren wird die Prämie durch den Risikoausgleich beeinflusst. Es handelt sich dabei um einen kollektiven Risikoausgleich (Ziff.