2.4) vorgenommen. Ausschlaggebendes Moment dafür ist die Betriebsgrösse: ab einer durchschnittlichen Jahreslohnsumme während der letzten fünf Jahre von über 15 Mio. Franken wird der Gesamtkostenrisikosatz zu 100% eingesetzt, während der Mittelwert aus Fallhäufigkeit und Taggeldrisikosatz ganz ausser acht gelassen wird. Bei Betrieben mit Lohnsummen von unter 15 Mio. Franken wird die Gewichtung des Gesamtkostenrisikosatzes entsprechend kleiner (z. B. bei 7,5 Mio. Franken wird genau das Mittel zwischen Gesamtkostenrisikosatz [Ziff. 2.5] und dem Mittelwert aus Taggeldrisikosatz und Fallhäufigkeit [Ziff. 2.6] genommen, bei einer Lohnsumme von 10 Mio. Franken werden die Gesamtkosten zu 662 ¤3%