Auch hier wird wieder der Vergleichswert der entsprechenden Risikogemeinschaft beigezogen, um den relativen Wert des einzelnen Betriebs in Prozenten zu bestimmen, wobei sich dieser Wert nur zwischen 40% und 200% bewegen kann (Extremwertbereinigung). Um den relativen Prämienbedarf des einzelnen Betriebs in Prozenten (Ziff. 2.7) zu errechnen, wird nun eine Gewichtung zwischen dem Mittelwert aus der Fallhäufigkeit und dem Taggeldrisikosatz (Ziff. 2.3) sowie dem Gesamtkostenrisikosatz (Ziff. 2.4) vorgenommen.