Aus diesen zwei Grössen wird das arithmetische Mittel gezogen (Ziff. 2.3). 7 II. In einem zweiten Schritt wird der sogenannte Gesamtkostenrisikosatz (Ziff. 2.4 des Grundlagenblattes) bestimmt, d. h. es wird anhand einer Beobachtungsdauer von fünf Jahren errechnet, wie viele Promille der Lohnsumme (aus Ziff. 1.1) die Gesamtkosten (aus Ziff. 1.6 und 1.7) ausgemacht haben. Auch hier wird wieder der Vergleichswert der entsprechenden Risikogemeinschaft beigezogen, um den relativen Wert des einzelnen Betriebs in Prozenten zu bestimmen, wobei sich dieser Wert nur zwischen 40% und 200% bewegen kann (Extremwertbereinigung).