Die im jeweiligen Betrieb während der letzten zwei Jahre sich ereigneten Unfälle und Berufskrankheiten (Ziff. 1.2 und 1.3 des Grundlagenblattes) - wobei die Todesfälle zusätzlich dreifach gewichtet werden - sowie die in der gleichen Zeit ausgerichteten Taggeldkosten (Ziff. 1.4 und 1.5) werden in Beziehung zur Lohnsumme während dieser Periode (Ziff. 1.1) gesetzt. Massgebend ist also einerseits die sogenannte Fallhäufigkeit (Ziff. 2.1) - d. h. wie viele Unfälle haben sich während der letzten zwei Jahre pro Million Franken Lohnsumme ereignet - auf der anderen Seite der sogenannte Taggeldrisikosatz (Ziff.