Eine generelle Prämienerhöhung kann bei bestehender schlechter Finanzlage einer Klasse nicht beanstandet werden, wenn die Prämien zur Deckung der Ausfälle benötigt werden; es muss im Gegenteil, da von Gesetzes wegen die Kosten aus den Prämien zu decken sind, dieses Kriterium bei der Prämienbemessung mitberücksichtigt werden. Die Zunahme der Kosten im Bereich der Unfallversicherung mag zwar bedauerlich sein, die damit verbundene Prämienerhöhung ist jedoch unvermeidlich. Das Bonus-Malus-System soll immerhin hier, da der Arbeitgeber mittels finanziellen Anreizen zur Unfallverhütung und indirekt auch zur Verminderung der Kosten angehalten wird, längerfristig auch zu einer Kostensenkung führen.