Grösstmögliche Solidarität wäre durch eine für alle Betriebe geltende Einheitsprämie zu erreichen, während grösstmögliche Risikogerechtigkeit eine pro Betrieb individuell bestimmte Prämie bedingen würde. Die Ausgestaltung des Prämientarifs hat sich nun zwischen diesen zwei Extrempolen zu bewegen. Das UVG selbst sieht vor, dass die versicherten Betriebe nach ihrer Art und ihren Verhältnissen unter Berücksichtigung des Standes der Unfallverhütung und der Unfallgefahr in Risikogemeinschaften zusammenzufassen sind, welche sich ihrerseits selbsttragend über risikogerechte Prämien finanzieren sollen.