Im Folgenden werden die bei der Prämientarifgestaltung zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und massgebenden Grundsätze aufgeführt. a. Nach den im Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20) aufgestellten Regeln werden für die Bemessung der Prämien in der Berufsunfallversicherung die Betriebe nach ihrer Art und ihren Verhältnissen in Klassen des Prämientarifs und innerhalb dieser in Stufen eingereiht. Massgebend ist dabei insbesondere Unfallgefahr und Stand der Unfallverhütung (Art. 92 Abs. 2 UVG). Bei der Prämienbemessung ist der Grundsatz der risikogerechten Prämien zu berücksichtigen.