1 Art. 92 Abs. 2 UVG. Prämientarif für die Berufsunfallversicherung. Bonus-Malus-System der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA). - Überprüfungsbefugnis der Eidgenössischen Rekurskommission für die Unfallversicherung (E. 1d und 2). - Gesetzesbestimmungen und allgemeine Grundsätze, die bei der Prämiengestaltung beachtet werden müssen (E. 3). - Der Grundsatz der Gegenseitigkeit erfordert im Fall der vorliegend untersuchten Klasse eine Prämienerhöhung (E. 4). - Erläuterung des angewandten Bonus-Malus-Systems und seiner Prämienbemessungsfaktoren (E. 5). - Grundsätzliche Zulässigkeit eines Bonus-Malus-Systems (E. 6).