{"Signatur": "CH_VB_025", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1998-01-30", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_025_JAAC-62-67--_1998-01-30.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150003995.pdf?ID=150003995", "Checksum": "e59089a185798cfe3dffb8dcdb025eef"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 62.67 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 30.01.1998 JAAC 62.67 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche 30.01.1998 JAAC 62.67 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca 30.01.1998 JAAC 62.67 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d’encouragement de la recherche"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso per la promozione della ricerca"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission fédérale de recours en matière d'encouragement de la recherche, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:27:20", "Checksum": "76868d0c715eb675824face5d1782fa8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Rekurskommission für Forschungsförderung 30.01.1998 JAAC 62.67 \r\n\n 9\nSolidarität eine Einheitsprämie, die volle Risiko- und Kostengerechtigkeit\naber eine Individualprämie erfordern würde (vgl. dazu oben E. 3b/c). Das\nBonus-Malus-System soll ausserdem Anreize für die Arbeitgeber zur Erhöhung\nder Arbeitssicherheit vermitteln. Weiter sollen über die möglichst frühzeitige\nWeiterbeschäftigung von verunfallten Arbeitnehmern (beispielsweise\ndurch die Zuweisung von Teilzeitarbeit oder neuer Aufgabenzuteilung)\ndie Unfallkosten und letztlich auch die Prämien gesenkt werden können.\nSchliesslich müsste das Bonus-Malus-System so gestaltet sein, dass es mit\nmöglichst geringem Aufwand und für alle Betriebe nach einheitlichen\nVorschriften durchgeführt werden kann.\nc.aa. Es sind verschiedene Kriterien zur Beurteilung der Risikoverhältnisse in\neinem Betrieb denkbar, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass diese Kriterien\nauch bei kleinen Betrieben noch eine gewisse Aussagekraft aufweisen müssen.\nDie Anzahl Renten z. B. ist eine Grösse, die insbesondere bei einem kleinen\nBetrieb unzuverlässig wäre, weil ein Unfall mit Rentenfolge verhältnismässig\nselten vorkommt (vgl. daher sinngemäss auch die Beschränkung der\nWirkung des Faktors Gesamtkosten je nach Betriebsgrösse, oben E. 5b/II).\nViel besser geeignet ist die Zahl der Unfälle schlechthin. Denn im ganzen\nVersichertenbestand und auch in der einzelnen Risikogemeinschaft treten\nUnfälle mit einer gewissen Regelmässigkeit auf und sind demnach gemäss dem\nGesetz der grossen Zahl recht aussagekräftig. Fest steht, dass jeder registrierte\nUnfall Kosten verursacht und eine über dem allgemeinen Durchschnitt\n- insbesondere über dem Durchschnitt der entsprechenden Risikogemeinschaft\n(mit mehreren vergleichbaren Betrieben) - liegende Unfallzahl zumindest ein\nIndiz für ein erhöhtes Kostenrisiko im betreffenden Betrieb darstellt.\nEs ist daher naheliegend, die Anzahl Unfälle als Hilfsmittel zur\nPrämienfestsetzung zu verwenden, ist es doch ein Leichtes, die Anzahl\nder gemeldeten Unfälle festzuhalten. Die Aussagekraft dieser Grösse wird\ndadurch verstärkt, dass nicht die absolute Zahl der Berufsunfälle als Kriterium\nverwendet wird, sondern der durch Division mit der Lohnsumme des\nEinzelbetriebs gewonnene Quotient, nämlich die Fallhäufigkeit. In diesem\nWert wird der Grösse des Betriebs Rechnung getragen, so dass richtigerweise\neiner bestimmten Anzahl von Unfällen in einem grösseren Betrieb weniger\nBedeutung zukommt als in einem kleinen Betrieb. Im übrigen ist darauf\nhinzuweisen, dass über den Miteinbezug dieses Faktors das oben erwähnte\nZiel erreicht werden kann: Die Arbeitgeber werden zur strikten Einhaltung\nder Arbeitssicherheitsmassnahmen motiviert, womit sie sich indirekt die\nEinflussnahme auf die Zahl der Unfälle und ihre Prämien ermöglichen.\nbb. Die Taggeldkosten fallen bei jedem «ordentlichen» Unfall an (im Gegensatz\nzu den Bagatellunfällen), sie können jedoch stark schwanken. Immerhin\nverhalten sie sich auch bei kleinen Betrieben wesentlich stabiler als etwa\ndie Rentenkosten, die extrem selten und im Allgemeinen gleichzeitig\nausserordentlich teuer sind. Ihre Höhe ist pro Jahr zudem durch den\nversicherten Jahresverdienst des Verunfallten begrenzt. Die Taggeldkosten\nstellen mit rund 40% einen bedeutenden Anteil der gesamten Unfallkosten\ndar: Eine Senkung der Taggeldkosten wirkt sich sehr deutlich auf die\ngesamten Unfallkosten und damit auch auf die Versicherungsprämien\naus. Neben den Massnahmen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit sind\neigentlich nur die Taggeldkosten (zumindest teilweise) durch den Arbeitgeber\neinigermassen beeinflussbar. Für den Fall, dass die betreffende Person nach\n\n"}