6 Schwierigkeit) gleichsam zu individuellen Risikoeinheiten führen. Dies würde eine gesonderte Erfassung des Einkommens und der Tätigkeit jeder einzelnen versicherten Person erfordern, wobei Einkommen und Tätigkeit erfahrungsgemäss mehr oder weniger häufigen Wechseln unterworfen sind. Ausserdem müsste der Risikoverlauf jeder einzelnen Tätigkeit verfolgt werden. Da aber heute keine entsprechenden statistischen Ergebnisse vorliegen, ist auch nicht erwiesen, ob tatsächlich sämtliche nicht branchenspezifisch Tätige innerhalb einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. alle Buchhalterinnen) dasselbe NBU-Risiko aufweisen.